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Betreuungsrecht

Allgemeine Informationen

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Mit einer Rechtlichen Betreuung kann eine gesetzliche Vertretung für eine erwachsene Person eingesetzt werden, wenn diese sich nicht um ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten kümmern kann.

Der rechtliche Betreuer/die rechtliche Betreuerin unterstützt die betreute Person, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen, nur im Ausnahmefall erledigt sie die Dinge stellvertretend. Dabei kann der Betreuer/die Betreuerin nur in den an sie übertragenen Aufgabenbereichen handeln. Der Betreuer/die Betreuerin hat die Angelegenheiten so zu regeln, dass die betreute Person ihr Leben nach ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten kann. Der Wunsch der betreuten Person ist bindend.

Die betreute Person ist auch bei Einrichtung einer rechtlichen Betreuung weiterhin geschäftsfähig und damit handlungsfähig.

Wem kann mit einer Betreuung geholfen werden?

Mit einer Betreuung kann Erwachsenen geholfen werden, die aufgrund einer  Krankheit oder Behinderung die Regelung ihrer Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können.

Wie wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet?

Zum einen können die betroffenen Menschen selbst bei dem für ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen; zum anderen kann jeder beim Gericht anregen zu prüfen, ob eine Betreuung einzurichten ist.

Das Gericht fordert dann ein ärztliches Gutachten an, die Betreuungsstelle wird in der Regel um einen Sozialbericht gebeten. Aufgrund beider Berichte und nach einem Besuch bei dem betroffenen Menschen wird das Gericht darüber entscheiden, ob eine Betreuung eingerichtet wird oder nicht.

Wer übernimmt die Betreuung?

Neben den Wünschen der Betroffenen sind die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Beziehungen von großer Bedeutung. Sofern möglich übernimmt ein Familienangehöriger die Betreuung.

Betreuungen können auch von fremden ehrenamtlichen Personen oder beruflich -   z. B. von Rechtsanwält(inn)en oder Sozialpädagog(inn)en - geführt werden.

Welche Aufgaben haben die Betreuer/innen?

Betreuer/innen haben die Aufgabe, für die Betreuten im Rahmen der vom Gericht bestimmten Aufgabenbereiche tätig zu werden, ihnen also beispielsweise bei ihren finanziellen, gesundheitlichen oder Wohnungsangelegenheiten zu helfen. Betreuer/innen sollen die betreute Person dabei unterstützen, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen oder aber im Bedarfsfall stellvertretend entscheiden.

Gemeint ist hier nicht die praktische Hilfe beim Essen kochen oder Wohnung säubern. Betreuer/innen sollen vielmehr die notwendigen Hilfen organisieren, indem sie als gesetzliche Vertreter für die Betreuten unterschreiben und Rechtsgeschäfte abschließen.

Wie kann eine Betreuung vermieden werden?

Eine Betreuung kann durch eine Vollmacht entbehrlich werden.

Jeder von uns kann durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Für solch eine Situation kann man eine Vertrauensperson bevollmächtigen, dann rechtsverbindlich handeln zu dürfen.

Über weitere Einzelheiten zu diesem Thema informiert gern die Betreuungsstelle. Sie können sich auf der Themenseite der Vorsorgevollmachten informieren, den Link dazu finden Sie im Info-Kasten Dienstleistungen.

Welche Aufgaben hat die Betreuungsstelle?

Neben dem federführenden und letztlich entscheidenden Amtsgericht gibt es die Betreuungsstelle im Gesundheitsamt. Zu ihren Aufgaben gehört es u. a., das Amtsgericht zu unterstützen und die soziale  Situation aufzuklären; insbesondere schlägt sie vor, wer die Betreuung übernehmen soll.

Die Betreuungsstelle berät und begleitet - neben dem Amtsgericht - die Betreuer/innen bei ihren Aufgaben. Sie informiert auch allgemein über Hilfsangebote, die unabhängig von Betreuungen bestehen.

Außerdem steht die Betreuungsstelle für Informationsveranstaltungen und Vorträge zum Thema Betreuungen und Vorsorgevollmachten zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte erhalten Sie beim:

  • Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck, Betreuungsgericht, Klosterplatz 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck, Tel.: 04791/305-273 oder -275 oder
  • Landkreis Osterholz, Gesundheitsamt, Betreuungsstelle
Bemerkungen

Die Überarbeitung dieser Seite erfolgte in Verbindung mit dem Digitalisierungsprojekt des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU. 


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau FolkersStandort anzeigen
Gesundheitsamt Osterholz
Heimstraße 1-3
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2940
Telefax: 04791 930-2999
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