"Warum soll ich schon heute eine Vorsorgevollmacht unterschreiben?"
Jeder kann durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit in eine Situation kommen, in der es z.B. wegen Bewusstlosigkeit oder Verwirrtheit nicht mehr möglich ist, wichtige gesundheitliche und finanzielle Angelegenheiten selbst zu regeln.
Dann stellen sich viele Fragen:
Wer darf für Sie handeln?
Wer willigt im Krankenhaus in Operationen ein?
Wer erledigt Bankgeschäfte, Behörden- und Versicherungsangelegenheiten?
Wer darf Ihre Post öffnen?
Wer setzt die Wünsche Ihrer Patientenverfügung in die Tat um?
"Aber mein Ehepartner oder meine Kinder werden sich doch um mich kümmern!"
Ihre Angehörigen dürfen Ihnen natürlich beistehen, wenn Ihre Gesundheit schwer beeinträchtigt ist.
Ehegatten, Kinder oder Eltern dürfen für Sie jedoch keine rechtsverbindlichen Entscheidungen fällen.
Dies dürfen Ihre Familienangehörigen nur dann, wenn sie von Ihnen in gesunden Tagen durch eine private Vollmacht bevollmächtigt wurden oder nunmehr vom Amtsgericht zu rechtlichen Betreuern (gesetzlichen Vertretern) bestellt werden. Im Jahr 2023 ist ein stark eingeschränktes Ehegattennotvertretungsrecht nur für Ehegatten geschaffen worden, welches für maximal 6 Monate gesundheitliche Entscheidungen erlaubt, sofern der betroffene Ehepartner sich nicht selbst äußern kann. Meist ist dieses Ehegattennotvertretungsrecht aber nicht ausreichend, da z. B. finanzielle Regelungen damit nicht möglich sind.
"Was spricht für eine Vorsorgevollmacht?"
Durch eine umfassende Vollmacht kann eine vom Amtsgericht beschlossene rechtliche Betreuung vermieden werden.
Sie haben bei einer Vollmacht ein hohes Maß an Selbstbestimmung und viele Gestaltungsmöglichkeiten. Sie benennen in Ruhe und gut überlegt, wer für welche Angelegenheiten von Ihnen bevollmächtigt wird. Es ist möglich, mehrere Personen mit verschiedenen Aufgaben zu betrauen und stellvertretende Bevollmächtigte zu benennen.
Grundvoraussetzung ist, dass Sie vollständiges Vertrauen zu den bevollmächtigten Personen haben.
Denn im Gegensatz zur rechtlichen Betreuung, bei der es die Aufsicht durch das Amtsgericht gibt, dürfen Bevollmächtigte grundsätzlich ohne jegliche Kontrolle handeln.
Bei der Betreuungsstelle des Landkreises Osterholz erhalten Sie kostenlos eine Broschüre mit einem Vollmachtsformular. Die digitale Ausfertigung finden Sie im Info-Kasten Formulare.
Grundsätzlich gibt es keine Formvorschriften. Eine schriftliche Abfassung ist aber ratsam, eine eigenhändige Unterschrift mit Angabe von Ort und Datum nötig.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es ratsam, das Vollmachtsformular immer beidseitig (mit Vor-und Rückseite) auszudrucken!
Bei der Betreuungsstelle ist auch die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht möglich. Die öffentliche Beglaubigung einer Vollmacht ist z. B. für Grundstücksgeschäfte oder Erbausschlagungen erforderlich. Es ist auch möglich, eine Vorsorgevollmacht vom Notar beglaubigen oder beurkunden zu lassen.
Wegen einer Vollmacht für Ihre Geldangelegenheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Bank oder Sparkasse.
