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Waffenschein - klein

Allgemeine Informationen

Wer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstückes führen möchte, benötigt dazu einen Kleinen Waffenschein.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde beim Landkreis bzw. der Verwaltung der kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.

Seit dem 01.01.2014 ist der Landkreis Osterholz für das gesamte Kreisgebiet zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines
  • Personalausweis / Reisepass
Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines kleinen Waffenschein werden 65,00 Euro berechnet.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau KriegeStandort anzeigen
Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 021
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1853
E-Mail:
Frau ForkeStandort anzeigen
Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 020
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1850
Telefax: 04791 930-111850
E-Mail: