Wer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstückes führen möchte, benötigt dazu einen Kleinen Waffenschein.
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Waffenschein - klein
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde beim Landkreis bzw. der Verwaltung der kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.
Seit dem 01.01.2014 ist der Landkreis Osterholz für das gesamte Kreisgebiet zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines
- Personalausweis / Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines kleinen Waffenschein werden 65,00 Euro berechnet.
Ansprechpartner/in
| Frau Kriege | |
| Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 021 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1853 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de | |
| Frau Forke | |
| Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 020 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1850 Telefax: 04791 930-111850 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de | |