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Verzicht auf die Fahrerlaubnis

Allgemeine Informationen

Sie haben sich entschieden, bspw. aus gesundheitlichen oder anderen Gründen auf Ihre Fahrerlaubnis zu verzichten. Nach einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis dürfen Sie keine erlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen. Ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis kann nicht einfach widerrufen werden.

Verfahrensablauf

Die ausgefüllte und unterschriebene Verzichtserklärung (siehe Dokumente) senden Sie zumsammen mit Ihrem Führerschein an den Landkreis Osterholz. Die Anschrift des Straßenverkehrsamtes ist aus dem Vordruck angegeben. 

Wenn Sie noch im Besitz eines grauen oder rosa Papier-Führerscheines sind, können Sie das Dokument nach Abschluss des Verfahrens als Andenken zurück erhalten. Der Führerschein wird dann ungültig gestempelt und Ihnen zurückgeschickt. Wenn Sie Ihren Führerschein als Andenken behalten möchten, vermerken Sie dies handschriftlich auf der Verzichtserklärung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie sind derzeit im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis,
  • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Osterholz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ihren Führerschein im Original,
  • vom Inhaber der Fahrerlaubnis unterschriebe Verzichtserklärung.
Welche Gebühren fallen an?

Der freiwillige Verzicht auf die Fahrerlaubnis erfolgt gebührenfrei.

Bearbeitungsdauer

Mit Vorlage der Verzichtserklärung und des Führerscheines ist der Verzicht auf die Fahrerlaubnis sofort wirksam.

Was sollte ich noch wissen?

Eine persönliche Vorsprache für den Verzicht auf die Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich, dies kann auf dem Postwege erfolgen. Ein versichterter Versand (bpsw. per Einschreiben) der Dokumente wird empfohlen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Sachgebiet FührerscheinstelleStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2002
Telefax: 04791 930-2098
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­fueh­rer­schein

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
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