Inhalt

Sie sind hier:

Verwertung von Boden, Bauschutt und Schlacken

Allgemeine Informationen

Das Verwerten von Böden unterliegt dem Bodenschutzgesetz.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln - erarbeitet. Sie gilt seit dem 06.11.2003.

Mit dem Stand vom 05.11.2004 wurde der Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodnematerial (TR Boden) überarbeitet und eingeführt. Gleiches gilt auch für Teil III: Probenahme und Analytik.

Mit diesen Regelungen sollen Reststoffe/Abfälle möglichst kostengünstig und einfach wieder dem  Kreislauf bzw. der Verwertung zugeführt werden.

Alle Materialien wie Böden, Bauschutt (darunter Straßenaufbruch), und Schlacken die bei Baumaßnahmen anfallen, transportiert und verwertet werden sollen, sind mit den Technischen Regeln zu überprüfen. Entsprechen die Stoffe nicht den LAGA-Regeln, sind sie einer Deponie oder einer zugelassenen Entsorgungs- bzw. einer anderen dafür zugelassenen Verwertungsanlage zuzuführen.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Bodenschutzbehörde im Umweltamt des Landkreises Osterholz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fachgutachten, Zertifikate, Untersuchungsberichte

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)

Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)

Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) 


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr HarfstStandort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3274
Telefax: 04791 930-113274
E-Mail: