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Verkehrsüberwachung

Allgemeine Informationen
  • Kommunale Verkehrsüberwachung, Geschwindigkeitsmessungen mit eigenen Messgeräten
  • Verfolgung bzw. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten der Polizei, Gemeinden und Andere, wie z.B. Anzeigen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Handybenutzung am Steuer und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (Vorfahrtsverletzung u. Ä.).
  • Ahndung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten aus verschiedenen Rechtsgebieten für die die Zuständigkeit des Landkreises gegeben ist, wie z.B. Ordnungswidrigkeiten nach dem Nds. Schulgesetzt,  Waffengesetz, Tierschutzgesetz, Sozialgesetzbuch I, Wohngeldgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Nds. Bauordnung etc. . 

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Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2060
Telefax: 04791 930-2097
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


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