Inhalt

Sie sind hier:

Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Informationen

Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,

  • der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,
  • oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann, der die Vaterschaft anerkennt.

Die Anerkennung der Vaterschaft muss in öffentlicher Urkunde erfolgen. Der Anerkennung muss die Mutter ebenfalls in öffentlicher Urkunde zustimmen.

Es wird empfohlen, die Urkunden schon vor Geburt des Kindes aufnehmen zu lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Urkunden können Sie im Jugendamt des Landkreises Osterholz aufnehmen lassen (Ansprechpartner siehe rechts). Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bringen Sie bitte Ihre Ausweise mit (Personalausweis oder Reisepass)

Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung ist kostenfrei.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Böttjer (Buchstabe H-Z (Nachname des Vaters))Standort anzeigen
Kreishaus I, Nebengebäude
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2530
Telefax: 04791 930-112530
E-Mail:
Herr Breden (Buchstabe A-G (Nachname des Vaters))Standort anzeigen
Kreishaus I, Nebengebäude
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2565
E-Mail: