Für die Übernahme von Dienstfahrerlaubnissen ist eine entsprechende Umschreibung in den zivilen Führerschein zu beantragen.
Umschreibung von Dienstführerscheinen
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines gültigen Dienst-Führerscheines (i.d.R. von der Bundeswehr).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- derzeit vorhandener ziviler Führerschein
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
- gültiger Bundeswehr-Führerschein
- gültiger Truppenausweis
- Karteikartenabschrift, sofern der letzte zivile Führerschein ein Papierführerschein ist und nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
- 37,50 €
- ggf. zzgl. 6,50 € für den Direktversand
- ggf. zzgl. 11,20 € für einen vorläufigen Führerschein
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Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es werden die Befristungen des Dienst-Führerscheines übernommen.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Wochen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig.
Ansprechpartner/in
| Sachgebiet Führerscheinstelle | |
| Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2002 Telefax: 04791 930-2098 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de/fuehrerschein | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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