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Umschreibung von Dienstführerscheinen

Allgemeine Informationen

Für die Übernahme von Dienstfahrerlaubnissen ist eine entsprechende Umschreibung in den zivilen Führerschein zu beantragen. 

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines gültigen Dienst-Führerscheines (i.d.R. von der Bundeswehr).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • derzeit vorhandener ziviler Führerschein
  • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
  • gültiger Bundeswehr-Führerschein
  • gültiger Truppenausweis
  • Karteikartenabschrift, sofern der letzte zivile Führerschein ein Papierführerschein ist und nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
  • 37,50 €
  • ggf. zzgl. 6,50 € für den Direktversand
  • ggf. zzgl. 11,20 € für einen vorläufigen Führerschein
  • Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es werden die Befristungen des Dienst-Führerscheines übernommen. 

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Wochen

Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig. 


zuklappenAnsprechpartner/in
Sachgebiet FührerscheinstelleStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2002
Telefax: 04791 930-2098
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­fueh­rer­schein

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


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