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Tierseuchenkasse Beihilfeantrag

Allgemeine Informationen
Der Beihilfeantrag der Niedersächsischen Tierseuchenkasse dient der Abrechnung von Blut- und Milchprobenuntersuchungen und Impfungen. Voraussetzung ist die durchgeführte Untersuchung und Impfungen mit Bestätigung durch den Haustierarzt. 

zuklappenAnsprechpartner/in
VeterinäramtStandort anzeigen
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2131
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja