Der Beihilfeantrag der Niedersächsischen Tierseuchenkasse dient der Abrechnung von Blut- und Milchprobenuntersuchungen und Impfungen. Voraussetzung ist die durchgeführte Untersuchung und Impfungen mit Bestätigung durch den Haustierarzt.
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Tierseuchenkasse Beihilfeantrag
Allgemeine Informationen
Ansprechpartner/in
| Veterinäramt | |
| Bahnhofstraße 34 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2131 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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