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Sprachheilberatung

Allgemeine Informationen

Die „Hör- und Sprachheilberatung“ ist eine gemeinsame Leistung des Landessozialamtes mit den örtlichen Gesundheitsämtern in Niedersachsen. Auch im Gesundheitsamt Osterholz werden hierfür in regelmäßigen Abständen ca. 7 Sprechtage pro Jahr durchgeführt. Für eine Teilnahme an dem Sprechtag ist keine Überweisung notwendig. Es wird keine Gebühr erhoben. Angesichts der begrenzten Termine pro Jahr muss gegebenenfalls mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden.

Im Rahmen des Sprechtages werden Eltern von Kindern mit Hör- und wesentlichen Sprachstörungen gem. § 62 SGB IX über Möglichkeiten der weiteren Förderung und Behandlung beraten. Während des Sprechtages im Gesundheitsamt werden dann vorliegende Befunde und Berichte ebenso berücksichtigt wie die Ergebnisse der aktuellen Überprüfung des Kindes, sowie die Angaben und Vorstellungen der Eltern.

Vorbeugende Maßnahmen und Angebote zur Früherkennung und Therapie von Sprachentwicklungsstörungen sind sehr wichtig. Dies können neben den Beratungen der Eltern auch die pädagogischen Angebote von Kindertageseinrichtungen sein, ambulante Maßnahmen oder andere Hilfen, z.B. in teilstationärer oder stationärer Form.

Soweit notwendig, kann es im Vorschulalter auch zur Empfehlung der Aufnahme in eine „teilstationäre Sprachheilbehandlung“ kommen. Diese wird in einem Sprachheilkindergarten oder einem Kindergarten für Hörgeschädigte als Komplexleistung angeboten. Das heißt: Interdisziplinäre Arbeit (Pädagogik, Sprachtherapie, Psychologie, Bewegungstherapie) in Kleingruppen – bei gemeinsamer Kostenabwicklung durch Sozialämter und Krankenkassen. Im Schulalter stehen für hartnäckige Störungen neben den förderpädagogischen Angeboten auch „stationäre Sprachheilbehandlungen“ in einem Sprachheilzentrum zur Verfügung.

Über das Ergebnis wird ein Sprechtagbericht erstellt, der den Eltern – und mit deren Einverständnis ggf. weiteren Fachleuten, Einrichtungen und Kostenträgern – zur Verfügung gestellt wird.

Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf zu diesem Thema haben oder einen Termin vereinbaren möchten wenden Sie sich bitte an den rechts aufgeführten Ansprechpartner.

Über die Internetseite des Landessozialamtes finden Sie zusätzlich allgemeine Informationen in leichter Sprache. Für Terminvereinbarungen oder Beratungen wenden Sie sich bitte weiterhin an die Ansprechpartnerinnen des Gesundheitsamt Osterholz.

Bemerkungen

Die Überarbeitung dieser Seite erfolgte in Verbindung mit dem Digitalisierungsprojekt des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU. 


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau YildirimStandort anzeigen
Gesundheitsamt Osterholz
Heimstraße 1-3
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2922
Telefax: 04791 930-2999
E-Mail:
Frau DeymannStandort anzeigen
Gesundheitsamt Osterholz
Heimstraße 1-3
27711 Osterholz-Scharmbeck
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