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Kraftfahrzeug Umschreibung innerhalb des Landkreises auf einen anderen Halter ohne Kennzeichenwechsel im Onlineverfahren

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, das aktuell zugelassen ist, müssen Sie die Umschreibung auf Ihren Namen beantragen.

Mit der „Internetbasierten Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) wurde Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen die Möglichkeit geschaffen, Außerbetriebsetzungen, Anschriftenänderungen und Standard-Zulassungsvorgänge selbst vorzunehmen bzw. online zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigung Teil II im Original mit verdecktem Sicherheitscode (grünes Feld)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mit verdecktem Sicherheitscode (grünes Feld)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Bei der eVB-Nummer handelt es sich um einen 7-stelligen alphanumerischen Code.
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Daten zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates (Kfz-Steuer)
  • ein BundID Konto oder für juristische Personen das Mein Unternehmenskonto auf Basis der Elster Zertifizierung
Welche Gebühren fallen an?
  • i.d.R. 25,00 €
Zahlungsarten
  • Visa Karte
  • Paypal
Rechtsgrundlage
  • § 15l Fahrzeugzulassungsverordnung
Was sollte ich noch wissen?
  • Die Zulassungbescheinigungen Teil I und II werden Ihnen durch die Zulassungsstelle zugeschickt.

zuklappenAnsprechpartner/in
Sachgebiet ZulassungsstelleStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2001
Telefax: 04791 930-2099
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­zu­las­sung

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


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