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Kraftfahrzeug Änderung der Halterdaten im Onlineverfahren

Allgemeine Informationen

Wenn Sie innerhalb des Landkreises Osterholz umgezogen sind, müssen Sie die Adressdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen.

Mit der „Internetbasierten Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) wurde Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen die Möglichkeit geschaffen, Außerbetriebsetzungen, Anschriftenänderungen und Standard-Zulassungsvorgänge selbst vorzunehmen bzw. online zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein BundID Konto oder für juristische Personen das Mein Unternehmenskonto auf Basis der Elster Zertifizierung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mit verdecktem Sicherheitscode (grünes Feld)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
Welche Gebühren fallen an?
  • i.d.R. 9,00 €
Zahlungsarten
  • Visa Karte
  • Paypal
Rechtsgrundlage
  • § 15l Fahrzeugzulassungsverordnung
Was sollte ich noch wissen?
  • Die neue Zulassungbescheinigung Teil I wird Ihnen durch die Zulassungsstelle zugeschickt.

zuklappenAnsprechpartner/in
Sachgebiet ZulassungsstelleStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2001
Telefax: 04791 930-2099
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­zu­las­sung

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


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