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Kfz-Kennzeichen: Rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt, in dem Sie Ihren Gewerbesitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Aktueller Handelsregisterauszug (soweit das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist)
  • Aktueller Auszug aus der Betriebekartei 

(bei der Stadt oder Gemeinde Ihres Gewerbesitzes beantragen)

  • Führungszeugnis (zur Vorlage einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG)

(bei der Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnortes oder online beim Bundesamt für Justiz beantragen; wird direkt zur Zulassungsstelle geschickt)

  • Versicherungsbestätigung (EVB) speziell für rote Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Rechtsgrundlage
  • §16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Was sollte ich noch wissen?

Die Zuteilung des Kennzeichens erfolgt befristet und muss regelmäßig verlängert werden.

Die rechtzeitige Beantragung der Verlängerung, liegt in der Verantwortung des Genehmigungsinhabers.


zuklappenAnsprechpartner/in
Sachgebiet ZulassungsstelleStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2001
Telefax: 04791 930-2099
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.­de/­zu­las­sung

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
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