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Jäger als Lebensmittelunternehmer

Allgemeine Informationen

Es wird sich auf die Bekämpfung der weiter herannahenden Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Kenntnis darüber, wo von wem Wild aus der Decke geschlagen und/oder zerlegt sowie vermarktet wird. Nur so kann eine frühzeitige und umfassende Tierseuchenbekämpfung erfolgreich sein.

Darüber hinaus sind Jägerinnen und Jäger unter bestimmten Voraussetzungen auch gleichzeitig Lebensmittelunternehmer. Die Voraussetzungen dazu und die damit verbundenen Pflichten sind im "Merkblatt  für Jägerinnen und Jäger als Lebensmittelunternehmer" zusammengestellt.

Verfahrensablauf

Bitte senden Sie das Formular "Jäger als Lebensmittelunternehmer" per Post, E-Mail oder Fax an das Veterinäramt.

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 2 VO (EG) 852/2004


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau WegenerStandort anzeigen
Veterinäramt
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2132
E-Mail: