Rentner/innen und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen mit geringem Einkommen können Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung erhalten. Einen Anspruch hat, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann. Da die Grundsicherung nachrangig gewährt wird, müssen vorher alle anderen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Aufgabe der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes. Hierzu gehören der Bedarf an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschließlich Heizung, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens. Dieser Bedarf wird in der Regel in Form von laufenden, meist monatlich ausgezahlten Leistungen gewährt. Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Leistungen zur Krankenbehandlung können gewährt werden.
