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Genehmigung von Tierveranstaltungen

Welche Gebühren fallen an?

Im Falle einer erforderlichen Genehmigung können Gebühren anfallen. Dies gilt auch für stichprobenartige, amtstierärztliche Kontrollen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Veranstaltung muss spätestens vier Wochen vor Beginn angezeigt werden.

Rechtsgrundlage

§ 4 Viehverkehrsverordnung vom 06.07.2007

§ 7 Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007

§ 4 Tollwut-Verordnung vom 11.04.2001


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VeterinäramtStandort anzeigen
Bahnhofstraße 34
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2131
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja