Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“ haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.
Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den altersgerechten Umbau von Wohnraum zinsgünstige Darlehen als weitere Förderungsmöglichkeit an. Mit verschiedenen Bausteinen kann insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung ermöglicht werden.
Informationen zu Förderprogrammen auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Ansprechpartner/in
| Frau Sonnenburg | |
| Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 227 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2354 Telefax: 04791 930-112354 E-Mail: wohngeld@landkreis-osterholz.de | |
Externe Behörden
| NBankGünther-Wagner-Allee 12-16 30177 Hannover Telefon: 0511 30031-0 Telefax: 0511 30031-300 E-Mail: info@nbank.deHomepage: https://www.nbank.de |