Am 01.03.2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Damit soll Fachkräften eine schnelle Einreise und Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet ermöglicht werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf Internetseiten wie zum Beispiel www.make-it-in-germany.de.
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Fachkräfte-Einwanderung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Falls Sie sich als Arbeitgeber für die beschleunigte Zuwanderung einer ausländischen Fachkraft interessieren, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Informationsgespräch.
Voraussetzungen
Grundlegende Voraussetzung ist hierbei, dass es sich um eine Fachkraft handelt. Dies zeichnet sich dadurch aus, dass die Person entweder einen Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann.
Welche Gebühren fallen an?
Bei Unterzeichnung der Vereinbarung für das beschleunigte Verfahren wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 411,00 € fällig.
Ansprechpartner/in
| Frau Waldeck | |
| Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 012 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1871 Telefax: 04791 930-1899 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de | |
