Der Einbau von Erdwärmesonden ist anzeigepflichtig. Eine Erlaubnispflicht besteht innerhalb von hydrogeologisch sensiblen Gebieten, wie z. B. Wasserschutzgebieten oder Gebieten mit hochliegenden Salzstrukturen, und für Anlagen über 30 kW Heizleistung. Gebiete, in denen nur eine Anzeige nötig ist, sind im NIBIS-Kartenserver grün gekennzeichnet. Dazu klicken Sie im Menü "Themenkarten" auf das Kreuz links neben "Geothermie" und aktivieren das Feld "Nutzungsbedingungen für Sonden".
Für Erdwärmekollektorsysteme besteht eine Anzeigepflicht, in Wasserschutzgebieten sind die Anlagen erlaubnispflichtig. Angaben zu Nutzungsbeschränkungen für Erdwärmekollektoren finden Sie im NIBIS-Kartenserver, wenn Sie das Feld "Nutzungsbedingungen für Kollektoren" aktivieren.
In welcher Zone eines Wasserschutzgebietes ihr Grundstück liegt, können sie in unserem Geoportal unter der Kachel „Natur, Landschaft & Umwelt“ herausfinden, wenn sie hier den Karten-Layer „Gewässerschutz“ hinzuschalten. Im Bereich von Zone I und II ist die Errichtung einer Erdwärmeanlage ausgeschlossen. In den Schutzzonen 3, 3A oder 3B können sich je nach hydrogeologischen Bedingungen unterschiedliche Auflagen oder Einschränkungen ergeben.
Weitergehende Informationen zum Thema Erdwärmnutzung enthält der "Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen" (s. Dokumente).