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Erdwärmenutzung

Allgemeine Informationen

Die Nutzung von Erdwärme zur Beheizung von Neubauten oder bei der Sanierung alter Heizungsanlagen schont fossile Energiequellen und ist eine bewährte Alternative zu herkömmlichen Öl- oder Gasheizungen. Beim Einbau und Betrieb kann von allen Erdwärmenutzungsanlagen eine Grundwassergefährdung ausgehen, so dass bestimmte Anforderungen einzuhalten sind.

Eine grundsätzliche Information, ob sich die Erdwärmenutzung für Ihr Wohnhaus eignet, finden Sie hier: "Geothermie - geht das bei mir?"

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Anzeigeverfahren für alle Erdwärmenutzungsanlagen erfolgt online auf der Internetseite des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, das alle Bohrungen und Erdaufschlüsse für Erdwärmekollektoren in Niedersachsen zentral erfasst. Mit dem Absenden der Anzeige erzeugt das System einen Anzeige- und Antragsvordruck als pdf-Dokument, das mind. einen Monat vor Beginn der Arbeiten an den Landkreis Osterholz als zuständiger unterer Wasserbehörde zu senden ist. Zusätzlich sind dem Umweltamt (E-Mail an: umweltamt@landkreis-osterholz.de) von Seiten der Bohrfirma folgende Unterlagen zukommen zu lassen:

  • Übersichtskarte 1:250 mit genauer Kennzeichnung des
    Anlagenstandortes  und nachvollziehbarer Bemessung des Abstandes zu einer Gebäudeecke (Nur rechte Winkel!)
  • Sicherheitsdatenblatt Wärmeträgermittel
  • Produktdatenblatt Verfüllmaterial
  • Sonde: Kopie DVGW-Zertifikat W 120-2 Bohrfirma
  • Kollektor: Nachweis fachkundige Heizungsbaufirma bzw. eingetragener Handwerksbetrieb
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Prüfung einer Anzeige betragen 120,- Euro, für eine Erlaubnis fallen je nach Prüfaufwand Gebühren in Höhe von mind. 300,- Euro an.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Der Einbau von Erdwärmesonden ist anzeigepflichtig. Eine Erlaubnispflicht besteht innerhalb von hydrogeologisch sensiblen Gebieten, wie z. B. Wasserschutzgebieten oder Gebieten mit hochliegenden Salzstrukturen, und für Anlagen über 30 kW Heizleistung.  Gebiete, in denen nur eine Anzeige nötig ist, sind im NIBIS-Kartenserver grün gekennzeichnet. Dazu klicken Sie im Menü "Themenkarten" auf das Kreuz links neben "Geothermie" und aktivieren das Feld "Nutzungsbedingungen für Sonden".

Für Erdwärmekollektorsysteme besteht eine Anzeigepflicht, in Wasserschutzgebieten sind die Anlagen erlaubnispflichtig. Angaben zu Nutzungsbeschränkungen für Erdwärmekollektoren finden Sie im NIBIS-Kartenserver, wenn Sie das Feld "Nutzungsbedingungen für Kollektoren" aktivieren.

In welcher Zone eines Wasserschutzgebietes ihr Grundstück liegt, können sie in unserem Geoportal unter der Kachel „Natur, Landschaft & Umwelt“ herausfinden, wenn sie hier den Karten-Layer „Gewässerschutz“ hinzuschalten. Im Bereich von Zone I und II ist die Errichtung einer Erdwärmeanlage ausgeschlossen. In den Schutzzonen 3, 3A oder 3B können sich je nach hydrogeologischen Bedingungen unterschiedliche Auflagen oder Einschränkungen ergeben.

Weitergehende Informationen zum Thema Erdwärmnutzung enthält der "Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen" (s. Dokumente). 


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr HunzeStandort anzeigen
Kreishaus II
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3221
Telefax: 04791 930-113221
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Herr WinklerStandort anzeigen
Kreishaus II
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27711 Osterholz-Scharmbeck
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