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Elektronische Rechnung

Allgemeine Informationen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 08.04.2020 die Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr beschlossen. Danach ist der Landkreis Osterholz ab dem 18.04.2020 verpflichtet, elektronische Rechnungen mit dem Datenaustauschstandard „X-Rechnung“ zu empfangen.

Verfahrensablauf

Sie können dem Landkreis Ihre Rechnung am einfachsten und auch am sichersten digital zustellen. Laden Sie die Rechnung dafür einfach über den Online-Service hoch.

Entweder laden Sie die Datei als PDF-Dokument oder im Format X-Rechnung hoch.

Voraussetzungen

Rechnung im PDF-Format oder im Format X-Rechnung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Erstellung einer X-Rechnung benötigen Sie die sogenannte Leitweg-ID. Die Leitweg-ID lautet für den Landkreis Osterholz 03356-0-07

Welche Gebühren fallen an?

Dieser Service ist für Sie kostenlos.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr HinzelmannStandort anzeigen
Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 337
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1510
Telefax: 04791 930-111510
E-Mail:
Herr WerdeStandort anzeigen
Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 336
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1520
Telefax: 04791 930-111520
E-Mail: