Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
Die Durchführung einer Demonstration / Versammlung unter freien Himmel ist jedoch anzeigepflichtig. Die Anzeige einer Demonstration/Versammlung erfolgt beim Landkreis Osterholz (Ordnungsamt).
