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Datenschutz in Kommunen

Allgemeine Informationen

Der Datenschutz bewahrt vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte.

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person das Recht hat, über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen.

Behörden müssen bei einer Vielzahl von Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Durch die Regelungen des Datenschutzes wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Verwaltungen unterstützen diese bei Fragen zur Sicherstellung des Datenschutzes und bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Weiter sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten auch Ansprechpartner für Betroffene, die Fragen zum Datenschutz in der jeweiligen Verwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese bestellen behördliche Datenschutzbeauftragte.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie eine betroffene Person im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, kurz der DSGVO und es stehen Ihnen mehrere Rechte gegenüber dem Landrat als Verantwortlichen für die Datenverarbeitung zu. Mit diesem Online-Service können Sie Ihre sogenannten Betroffenenrechte gegenüber dem Landkreis Osterholz online in Anspruch nehmen.

 

Wenn Sie Ihre Betroffenenrechte in Anspruch nehmen möchten, klicken Sie auf den Button für den Online-Service oben auf der Seite.

Anträge / Formulare

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
DatenschutzbeauftragterStandort anzeigen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1055
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Hambergen VCard
Bremer Straße 2
27729 Hambergen
Telefon: 0479378-0
Telefax: 0479378-7029
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.ham­ber­gen.deÖffnungszeiten:
Öffnungszeiten:
montags - freitags
08 Uhr - 12 Uhr
donnerstags
14 Uhr - 18 Uhr
und nach Vereinbarung