Allgemeine Informationen
Das Bürgergeld, auch bekannt als Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist eine Leistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Es ist im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Der Landkreis Osterholz ist als sogenannte Optionskommune seit dem 01.01.2005 zuständig für die Gewährung dieser Leistung.
Was bedeutet Bürgergeld?
Das Jobcenter Landkreis Osterholz unterstützt Sie
- bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und
- sichert bis dahin das zum Leben Notwendige.
Leistungen können Sie auch erhalten, wenn Sie arbeiten und der Verdienst nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer Familie sicherzustellen.
Wer ist für die Leistungsgewährung zuständig?
Bürgergeld wird vom Jobcenter Landkreis Osterholz gewährt. Innerhalb des Jobcenters
- vermittelt die ProArbeit kAöR Sie in Arbeit,
- gewährt die Gemeinde Ihres Wohnortes Leistungen zum Lebensunterhalt und
- steuert der Landkreis die Aufgaben zentral und bearbeitet Widersprüche und Klagen.
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Bürgergeld kann im Sozialamt Ihrer Wohnortgemeinde beantragt werden.


