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Betreuerregistrierung

Allgemeine Informationen

Der Beruf des rechtlichen Betreuers kann seit dem 01.01.2023 nur mit Registrierung gemäß den §§ 23 ff. Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ausgeübt werden. Die Registrierung muss mit verschiedenen Nachweisen bei der für den geplanten Geschäftssitz (wenn kein Geschäftssitz begründet werden soll, der Wohnsitz) zuständigen Betreuungsstelle, der sogenannten Stammbehörde, beantragt werden.

Für eine Registrierung muss die Betreuerperson gemäß § 23 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

  • die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen
  • über eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer/berufliche Betreuerin verfügen
  • und eine ausreichende Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für die sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren abgeschlossen haben. Mindestversicherungssumme müssen 250.000 Euro pro Versicherungsfall und eine Million für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres sein.
Verfahrensablauf

Folgende Unterlagen sind neben dem Lebenslauf einem formlosen schriftlichen Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer beizufügen:

  1. Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes (=einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde), das nicht älter als 3 Monate sein soll
  2. eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung, die nicht älter als 3 Monate sein soll
    Achtung: eine SchuFa-Auskunft ist nicht ausreichend!
  3. eine Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
  4. eine Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
  5. geeignete Nachweise über den Erwerb der nach § 23 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 3 BtOG erforderlichen Sachkunde
  6. eine Mitteilung über den beabsichtigten zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur der beruflichen Betreuertätigkeit im Sinne des § 11 Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)

Der Bewerber muss die persönliche Eignung besitzen, die regelmäßig an einen Betreuer gestellten Anforderungen im Umgang mit den erkrankten oder behinderten Personen und deren Lebenslagen erfüllen zu können und die Personen entsprechend des § 1821 BGB so zu unterstützen, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach ihren Wünschen selbst gestalten können. Die persönliche Eignung ist in einem Eignungsgespräch mit der Betreuungsstelle nachzuweisen.

Die erforderliche Sachkunde umfasst die in § 3 BtRegV genannten Kenntnisse, namentlich

  • Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge
  • Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und
  • Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung der Entscheidungsfindung

Detaillierte Angaben zu den inhaltlichen Anforderungen an die Sachkunde finden sich in der Anlage der Betreuerregistrierungsverordnung.

Die Sachkunde kann gemäß § 4 BtRegV über folgende Nachweise belegt werden:

  • durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgangs nach § 5 BtRegV (z.B. Befähigung zum Richteramt oder Abschluss eines Studiums der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit)
  • durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Sachkundelehrgangs nach § 6 BtRegV oder
  • durch anderweitige Nachweise der Sachkunde nach § 7 BtRegV

Für die Registrierung als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer ist eine Gebühr von 200 Euro zu entrichten.

Es ist ratsam, vor der Antragstellung zur Registrierung mit der Betreuungsstelle in Kontakt zu treten und sich über die entsprechenden Voraussetzungen und Anforderungen an die Nachweise zu informieren. Zeitnahe Termine werden gerne angeboten.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau FolkersStandort anzeigen
Gesundheitsamt Osterholz
Heimstraße 1-3
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-2940
Telefax: 04791 930-2999
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