Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesem Bereich selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t im Güterkraftverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies sieht die europäische Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr vor.
Die Umsetzung in Deutschland erfolgte durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vom 14.08.2006, das am 01.10.2006 in Kraft getreten ist.
Was soll mit dieser besonderen Qualifizierung erreicht werden?
Ziel dieser europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die verpflichtende Qualifizierung einen defensiven Fahrstil und damit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie einen rationalen Kraftstoffverbrauch
Ab wann benötige ich eine entsprechende Qualifikation?
Für die Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE gibt es eine Verpflichtung bereits seit dem 10.09.2008. Für die Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE ist die Verpflichtung am 10.09.2009 eingetreten.
Wie kann die Qualifikation erreicht werden?
- 1. durch eine 3-jährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer
- 2. durch die Grundqualifikation (Ablegung einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer - 240 Min. theoretische Prüfung und 210 Min. praktische Prüfung)
- 3. durch die beschleunigte Grundqualifikation (Besuch eines Kurses über 140 Zeitstunden und anschließende schriftliche Prüfung - 90 Min. vor der Industrie- und Handelskammer)
Was geschieht nach der Qualifikation?
- Seit dem 23. Mai 2021 wird bundesweit der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.
- Der Inhaber des Fahrerqualifizierungsnachweises muss dann alle 5 Jahre bei der Verlängerung seiner Fahrerlaubnis eine Weiterbildung nachweisen.
Was ist unter Weiterbildung zu verstehen und wer benötigt sie?
- Eine Weiterbildung kann bei entsprechend anerkannten Ausbildungsstätten erworben werden oder bei Fahrschulen mit der Fahrschulerlaubnis der Klassen CE und/oder DE.
- Eine Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Unterrichtsstunden und soll eine Vertiefung der Kenntnisbereiche Verkehrssicherheit und sparsamer Kraftstoffverbrauch beinhalten.
