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Baumfällgenehmigung

Allgemeine Informationen

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Unter dem Link "Geschützte Landschaftsbestandteile" finden Sie die aktuell gültigen Baumschutzsatzungen sowie geschützte Baumgruppen verschiedener Gemeinden des Landkreises.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde , der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Rechtsgrundlage
  • Kommunale Baumschutzsatzung
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Es gibt Bäume die in einem Bebauungsplan der Gemeinde festgesetzt und somit geschützt sind. Hierfür ist es erforderlich bei der zuständigen Gemeinde/Stadt einen Antrag auf Entscheidung über die Baumentferung im Bebauungsplan einzureichen. Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Osterholz. Die Entscheidung trifft, nach fachlicher Beurteilung durch das Naturschutzamt, das Bauordnungsamt des Landkreises Osterholz.


zuklappenAnsprechpartner/in
BauordnungsamtStandort anzeigen
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3100
Telefax: 04791 930-3199
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de

Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Mittwochs 8 - 12 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Freitags 8 - 12 Uhr

Servicezeiten:
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstags 8 - 18 Uhr
Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Sachgebiet Naturschutz und LandschaftspflegeStandort anzeigen
Bahnhofstraße 45
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-3030
Telefax: 04791 930-3099
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-os­ter­holz.de

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