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Ausreisepflicht

Allgemeine Informationen

Die Ausreisepflicht ist in § 50 Aufenthaltsgesetz geregelt und besagt: Wer keinen Aufenthaltstitel  (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU)  
besitzt, muss Deutschland verlassen und ist damit zur Ausreise verpflichtet.

Mögliche Gründe die zur Ausreisepflicht führen können:

  • abgelehntes Asylverfahren
  • abgelaufener/erloschener Aufenthaltstitel
  • unerlaubte Einreise
  • Grundlage für den Aufenthaltstitel entfällt
Verfahrensablauf

Ausreisepflichtige Personen müssen laut Aufenthaltsgesetz abgeschoben werden, wenn sie Deutschland nicht freiwillig verlassen.

Wenn Sie sich für eine freiwillige Ausreise entscheiden, steht Ihnen die Ausländerbehörde beratend zur Seite.  

Weitere Hilfen:

Was sollte ich noch wissen?

Liegen Gründe vor, die einer Abschiebung entgegen stehen, sind diese umgehend der Ausländerbehörde mitzuteilen.

Stellt dann die Ausländerbehörde fest, dass rechtliche oder tatsächliche Gründe eine Abschiebung unmöglich machen, wird Ihnen eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) ausgestellt.

Unterstützende Institutionen

Aufenthaltsgewährung in Härtefällen:

Durch § 23a des Aufenthaltsgesetzes wurden die Bundesländer dazu ermächtigt, sogenannte Härtefallkommissionen einzurichten. Die Niedersächsische Härtefallkommission soll Ausländern eine letzte Chance auf einen legalen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, wenn es aufenthaltsrechtlich keine weiteren Möglichkeiten gibt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Buchholz-Iffländer (Schwanewede, Ritterhude)Standort anzeigen
Kreishaus I, Hauptgebäude
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1861
Telefax: 04791 930-1899
E-Mail:
Frau Lorenzen (Grasberg, Hambergen, Lilienthal, Worpswede, Osterholz-Scharmbeck)Standort anzeigen
Kreishaus I, Hauptgebäude
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1863
Telefax: 04791 930-1899
E-Mail: