Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, mit dem Ausländer/innen ein grundsätzlich längerer Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht wird. Der unbefristete Aufenthaltstitel heißt Niederlassungserlaubnis.
Allgemeine Voraussetzungen sind folgende:
- Einreise mit einem Visum
- Gültiger Nationalpass
- Sicherung des Lebensunterhaltes
Daneben gibt es weitere spezielle Voraussetzungen. Diese richten sich nach dem Aufenthaltszweck.
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind Voraufenthaltszeiten und weitere Voraussetzungen zu erfüllen.
Bevor Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Sachbearbeiter.
