Das Handeln mit Rindern ist grundsätzlich nur mit einem BHV1-Attest möglich. Nur wenn ein Tier direkt zum Schlachter oder in die ausschließliche Stallmast gehen, entfällt die Attestpflicht.
Für die Ausstellung eines BHV1-Attestes für Ihren Rinderbestand oder einzelner Rinder sind nachstehende Voraussetzungen zu erfüllen
1. amtlich anerkannter „freier" BHV1-Rinderbestand und gültige Bestandsuntersuchung
oder
2. kontrollierter Impfbestand und gültige Einzeltieruntersuchung (nicht älter als 14 Tage).
