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Amtliche Bekanntmachungen

Allgemeine Informationen

Ihre Kommune veröffentlicht wichtige amtliche Bekanntmachungen im Amtsblatt, in der Zeitung oder online. Dazu zählen zum Beispiel Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen und Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien.

An wen muss ich mich wenden?

Das Amtsblatt wird von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis veröffentlicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Es besteht kein Rechtsbehelf.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Der Landkreis Osterholz gibt Satzungen und Verordnungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.landkreis-osterholz.de bekannt. Auf die Bereitstellung im Internet wird in den Regionalausgaben der Firmengruppe "Weser-Kurier"

a) "Osterholzer Kreisblatt"
b) "Die Norddeutsche"
c) "Wümme-Zeitung"

nachrichtlich hingewiesen.

Über die Sitzungstermine können Sie sich im Kreistagsinformationssystem informieren.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau StolzStandort anzeigen
Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 306
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-1235
Telefax: 04791 930-111235
E-Mail: